Zusammenarbeit mit den Eltern
Als einen wichtigen Teil unserer Arbeit, sehen wir die Zusammenarbeit mit den Eltern.
Der Kontakt zu den Eltern wird durch folgende Dinge hergestellt und aufrechterhalten.
- Der erste Kontakt ist meistens das Gespräch bei der Auswahl des Kindergartens oder bei der Anmeldung
der Kinder zwischen Eltern und Leitung.
- Vor der direkten Aufnahme der Kinder findet eine Kennerlernphase statt, an dem alle Mitarbeiterinnen ersten
Kontakt zu Kindern und Eltern aufnehmen. Die Phase beginnt mit einem Kennlernnachmittag oder Kennenlerntage,
an denen auch Verwandte des Kindes teilnehmen dürfen. Zu dieser Phase gehören weiter auch die Teilnahme an
Festen und Veranstaltungen.
- Nach der Aufnahme können die Eltern ihr Kind einige Tage im Kindergarten begleiten, um sich langsam und
schrittweise zu lösen.
- Nach Absprache können die Eltern auch später jederzeit an einem Kindergartenvormittag teilnehmen.
- In der Regel finden Elternabende in unterschiedlicher Form und mit verschiedenen Inhalten statt.
- Die Eltern sind eingeladen bei Festen und anderen Veranstaltungen mitzuwirken.
- Mindestens einmal im Jahr findet ein Elternsprechtag statt.
- Auch die Einladung zu Gesprächen außerhalb des Sprechtages ist manchmal erforderlich.
| - Wichtig und oft hilfreich sind die ‚Tür- und Angelgespräche’ in ungezwungener Form, wir nehmen uns soweit wie möglich Zeit dafür. - Zu unserer Elternberatung gehört auch, den Eltern andere |
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- Durch regelmäßig herausgegebene Fragebögen, beteiligen wir die Eltern aktiv am Geschehen des Kindergartens
Um offen und vertrauensvoll miteinander reden zu können, ist es wichtig, eine partnerschaftliche Basis zu schaffen.
Die Mitarbeiterinnen stehen den Eltern als Partner in der Erziehung zur Seite. Auch die „kleinen“ Sorgen und
Nöte der Eltern werden ernst genommen.
Den Eltern zur Seite steht ein von ihnen gewählter, Elternbeirat, der sich aus mindestens vier Elternvertretern zusammensetzt. Jede Gruppe sollte dabei möglichst durch ein Elternteil vertreten sein.
Die ElternvertreterInnen, werden bei der Planung von Festen, Spielplatzgestaltung, Erarbeitung von Veränderungen
der Rahmenbedingungen, wie Öffnungszeiten, Aufnahme-bedingungen und inhaltliche Fragen hinzugezogen. Aus dem Elternbeirat werden vier VertreterInnen in den Kindergartenbeirat gewählt. Diese Eltern müssen einer anerkannt christlichen Kirche angehören. Der Kindergartenbeirat tritt pflichtgemäß zweimal im Jahr zusammen und berät über Inhalte und Finanzierung des Kindergartens. Auch gemeinsame Seminare sind denkbar.
